Im Folgenden sind zusätzliche Regeln für den Flugbetrieb am Omerskopf aufgeführt um die Umsetzung
der Corona-Regeln und den Empfehlungen des DHV sicherzustellen.
Die bereits bestehenden Regelungen behalten ihre Gültigkeit und werden hierdurch nicht tangiert. Diese
Informationen werden auf der Homepage veröffentlicht und am Startplatz ausgehängt. Des Weiteren
werden alle Mitglieder per E-Mail informiert.
Die folgenden Zusatzregeln gelten ab sofort und bis auf Weiteres. Änderungen werden auf der Homepage
veröffentlicht. Jeder Pilot ist verpflichtet, sich vor dem Start tagesaktuell auf unserer Homepage über die
aktuell geltenden Bestimmungen zu informieren.
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1.) Für die Einhaltung dieser und der allgemeinen Reglungen ist jeder Pilot selbst verantwortlich. Eine
Haftung durch den Geländehalter oder die Vorstandschaft ist ausgeschlossen.
2.) Jeder Pilot hat sich über die aktuell geltenden Corona-Bestimmungen zu informieren und sich danach zu richten.
3.) Piloten, die Erkältungssymptome zeigen, ist eine Nutzung des Fluggeländes untersagt.
4.) Ein Mindestabstandes von zwei Metern ist konsequent einzuhalten.
5.) Ein Mundschutz ist bereitzuhalten für Situationen, in denen der Mindestabstand unterschritten werden muss. (Z.B. Starthilfe oder Auffahrt)
6.) Der Zugang zum Startplatz ist bevorzugt zu Fuß zu bewältigen. (Hike & Fly)
7.) Auffahrten zu dem Startplatz sind nur mit maximal 2 Personen pro Fahrzeug mit größtmöglichem Abstand gestattet. (Auffahrt mit mehr Personen pro Fahrzeug ist im Ausnahmefall zulässig, wenn die Personen maximal zwei unterschiedlichen Haushalten angehören.) Bei mehrfachen Auffahrten sind diese möglichst im gleichen Personenkreis durchzuführen.
8.) Ein Start ist zunächst nur für Vereinsmitglieder gestattet. Wir behalten uns vor im weiteren Verlauf und je nach Andrang die Nutzung unseres Fluggebietes auch unseren Gästen über eine Patenschaftsregelung zu ermöglichen.
D. h., Nichtmitglieder benötigen eine Patenschaft mit einem Vereinsmitglied. Ein Vereinsmitglied kann pro Flugtag die Patenschaft für maximal einen Gastpiloten übernehmen. Die Patenschaft ist vom Gastpiloten vor Eintreffen am Start- / Landeplatz zu klären.
9.) Der Aufenthalt auf dem Startgelände ist für maximal 5 Personen gestattet.
10.) Jeder Start ist ausnahmslos im Startbuch einzutragen.
11.) Tandemflüge sind nur mit im gleichen Haushalt lebenden Personen gestattet.
12.) Auch am Landeplatz ist dringend auf den Mindestabstand zu achten. "Rudelbildung" ist zu vermeiden. (Nach der Landung zügig zusammenpacken und Gelände verlassen! Denkt an die Außenwirkung!)
13.) Zuschauern ist das Betreten des Startgeländes untersagt. Zuschauer oberhalb der Leitplanken sind zur Einhaltung des Mindestabstandes und zur zügigen Weiterfahrt aufzufordern.
14.) Für die Einhaltung der geltenden Regeln im Sinne der Coronaverordnung ist der benannte Sicherheitswart verantwortlich. Er überträgt die Verantwortung an die Person, die zuerst am Startplatz eintrifft. Diese hat auf die Einhaltung der Regeln am Startplatz zu achten. Sie muss diese Aufgabe vor dem Verlassen an eine ggf. nachfolgende Person übertragen.
15.) Die anderen Piloten sind auf die Einhaltung der Regeln hinzuweisen. Verstöße sind der Vorstandschaft zu melden.Verstoß gegen diese Regelungen kann mit Flugverbot und bei Wiederholung mit Vereinsausschluss geahndet werden.
16.) Mit Betreten des Startplatzes erklärt sich der Pilot mit obigen Regeln einverstanden und versichert diese einzuhalten.
Happy Landings
Die Vorstandschaft